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Politik und Behörden

In der Einwohnergemeinde Leukerbad sind die Urversammlung als Legislative und der Gemeinderat als Exekutive die entscheidenden politischen Organe. Der Gemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern, ist ressortweise organisiert, vertritt und handelt für die Gemeinde. Der Gemeinderat wird alle vier Jahre gewählt. Der Exekutive obliegen die Führung der Gemeinde und die Verwaltung der Gemeindegüter.

Basis seines Handelns ist das Reglement über die Gemeindeordnung von 1985, eine Art Gemeindeverfassung, und das Gemeindegesetz des Kanton Wallis von 2004.

Zum Vollzug der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sowie zur Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindeversammlung steht ihm die Gemeindeverwaltung zur Seite.
Weitere durch den Gemeinderat gewählte Kommissionen sind die Schatzungskommission, die Baukommission, die Schulkommission, die Lehrlingskommission, die Feuerwehrkommission, Zivilschutzkommission, die Lawinenkommission, das Polizeigericht und die Vormundschaftsbehörde.

Eine wichtige Aufgabe im politischen Leben unseres Dorfes nehmen auch die politischen Parteien wahr. Sie stellen für die Wahlen, insbesondere auf Gemeindeebene, Kandidatinnen und Kandidaten. Die Parteien beleben mit ihrem Wirken die politische Diskussion und leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Milizsystems.
 
Das Organigramm der Munizipalgemeinde Leukerbad Organigramm Munizipalgemeinde.pdf (, 23.1 kB)