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Gesuch Fahrbewilligung Flur- und Forststrassen

Zuständiges Amt:Gemeindepolizei

Fahrbewilligungen - Flur- und Forststrassen
Die Flur- und Forststrassen können von Motorfahrzeugen nur zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken befahren werden.
Die Gemeinde Leukerbad kann für die Benützung dieser Strasse Sonderbewilligungen erteilen, welche durch die Gemeindepolizei ausgestellt werden.
Für folgende Strassen kann eine solche Bewilligung beantragt werden:

  • Birchen
  • Bodmen
  • Majing / Flüealp
  • Melkerboden
Die Gesuchsteller werden gebeten, das vorliegende Formular zu benützen und rechtzeitig der Gemeindepolizei zuzustellen.
Unberechtigtes Befahren dieser Strassen wird mit einer entsprechenden Busse geahndet.
Tarife:

  • Tagesbewilligungen für Gäste: Fr. 20.00
  • Jahresbewilligung für Hauseigentümer: Fr. 50.00 / für jedes weitere Fahrzeug: Fr. 20.00 / Jahr
  • Lieferanten: Fr. 50.00

Dokument Fahrbewilligungen_Forststrassen.pdf (pdf, 56.4 kB)

Verantwortlich Telefon Preis
Marra, Andreas 027/ 472 71 35 gemäss Tarif

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