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Gesuch Fahrbewilligung Flur- und Forststrassen Fahrbewilligungen - Flur- und Forststrassen Die Flur- und Forststrassen können von Motorfahrzeugen nur zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken befahren werden. Die Gemeinde Leukerbad kann für die Benützung dieser Strasse Sonderbewilligungen erteilen, welche durch die Gemeindepolizei ausgestellt werden. Für folgende Strassen kann eine solche Bewilligung beantragt werden: - Birchen
- Bodmen
- Majing / Flüealp
- Melkerboden
Die Gesuchsteller werden gebeten, das vorliegende Formular zu benützen und rechtzeitig der Gemeindepolizei zuzustellen. Unberechtigtes Befahren dieser Strassen wird mit einer entsprechenden Busse geahndet. Tarife: - Tagesbewilligungen für Gäste: Fr. 20.00
- Jahresbewilligung für Hauseigentümer: Fr. 50.00 / für jedes weitere Fahrzeug: Fr. 20.00 / Jahr
- Lieferanten: Fr. 50.00
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