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Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Zuständiges Amt:Kanzlei / Einwohnerkontrolle

Hiermit informieren wir alle Arbeitgeber von Leukerbad sowie interessierte Personen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die EU-Mitgliedsländer Rumänien und Bulgarien. Das Abkommen ist per 01.06.2009 auch für diese Länder in Kraft getreten. Sie finden in der Beilage das Rundschreiben mit allen relevanten Informationen betreffend Gesuchstellung und Anstellungsbedingungen, sowie das neue Gesuchsformular EG-10, welche das bisherige Formular EG-8 ersetzt. Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen die kommunale Fremdenkontrolle Leukerbad gerne zur Verfügung.
DokumenteRundschreiben_Ausdehnung_Personenfreizugigkeit_Rumanien_Bulgarien.pdf (pdf, 92.8 kB)
Form_EG8.pdf (pdf, 40.3 kB)

Verantwortlich Telefon
Leiggener, Sebastian 027/ 472 71 04

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