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Arbeitslosenhilfe

Zuständiges Amt:Gemeindekanzlei

Haben Sie kürzlich Ihre Stelle verloren? Oder wissen Sie, dass Sie bald nicht mehr erwerbstätig sind? Das kommunale Gemeindearbeitsamt ist stets bemüht, Ihnen in dieser schwierigen Situation hilfreich beizustehen.

Zusammen mit dem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Oberwallis (RAV), sowie den zuständigen Arbeitslosenversicherungen sind wir bemüht, Ihnen beim Einstieg in die Erwerbslosigkeit zu helfen. Aufgabe der Gemeinde ist hierbei die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung bei den beteiligten Stellen. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache beim Gemeindearbeitsamt, welches Sie an der Lichtenstrasse 29, im 1. Untergeschoss des Schulhauses finden, unbedingt notwendig. Für die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung sind folgende unterlagen mitzubringen:

  • Letzter Arbeitsvertrag
  • Kündigungsschreiben
  • Kopie des AHV-Ausweises
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung (nur für ausländische Staatsangehörige)
  • Neuer Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  • Lohnblätter der letzten 3 Monate

Tipp:
  • Sie wissen, dass Sie in absehbarer Zeit erwerbslos werden. Informieren Sie sich schon jetzt über die Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern.
  • Zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern ist es wichtig sich noch vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Gemeindearbeitsamt anzumelden. Es werden keine Rückwirkenden Anmeldungen vorgenommen.

Links:
DokumenteAntrag_Arbeitslosenentschadigung.pdf (pdf, 698.4 kB)
Arbeitgeberbescheinigung.pdf (pdf, 644.2 kB)
Bescheinigung_Zwischenverdienst.pdf (pdf, 178.6 kB)
Broschure_arbeitslos.pdf (pdf, 180.4 kB)
Merkblatt_deutsch.pdf (pdf, 71.7 kB)
Infos_von_der_AL_bedroht_deutsch.pdf (pdf, 65.3 kB)

Verantwortlich Telefon Preis
Leiggener, Sebastian 027/ 472 71 04 gratis

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