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Einbürgerungsverfahren

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung die Bürgerliche Abteilung des Gemeinderates oder die Bürgergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:

  • Geburtsscheine
  • Ehescheine evt. Familienbüchlein oder Familienschein
  • Wohnsitzzeugnisse
  • Fotokopie Ausländerausweis und Reisepass
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister
  • Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 3 Jahre
  • Bescheinigung des Steueramtes

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Verantwortlich Telefon
Einwohnerkontrolle 027 472 71 00

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