Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch Urnenöffnungszeiten
Öffnungszeiten des Abstimmungslokal sowie die Öffnungszeiten des Gemeindebüros für die direkte Abgabe des Stimmmaterials in die dafür bereitgestellte Urne wie folgt: Abstimmungslokal in der Regel am Sonntag, von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr Urne (Gemeindekanzlei)in der Regel während den offiziellen Schalteröffnungszeiten sowie zusätzlich am Freitag vor dem Abstimmungswochenende, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Änderungen vorbehalten. Ihre Gemeindekanzlei informiert Sie gerne. Urnenstandort
Haupteingang im Erdgeschosse des Schul- und Gemeindezentrums, Lichtenstrasse 29, 3954 Leukerbad. Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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