Gesuch für Parkbewilligung Handwerker

1. Parkbewilligungen

 

1. Handwerker und Serviceleute Handwerker und Serviceleute die in der ganzen Gemeinde Leukerbad tätig sind und nachweisen können, dass sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf eine Parkkarte angewiesen sind, erhalten für die durch die Firma auf ihren Namen und Adresse eingelösten oder benützten leichten Motorwagen eine Parkkarte. Die Parkkarte ist nur gültig, wenn das Fahrzeug als Werkstatt- oder Material-wagen benutzt wird.

2. Geltungsbereich

1. Handwerker und Serviceleute Die Parkbewilligung berechtigt, das in der Bewilligung bezeichnete Fahrzeug während der Arbeitszeit bei der Arbeitsstelle zu parkieren, sofern in unmittelbarer Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen oder der Weg dorthin unzumutbar ist. Die Bewilligung ist gültig von MO – SA von 08’00 Uhr – 19’00 Uhr. Sie ist auf dem gesamten Gemeindegebiet gültig. Pro Arbeitsstelle von der gleichen Unternehmung ist maximal ein Fahrzeug parkberechtigt. Handwerker welche Pikettdienst leisten wird eine Parkkarte mit einer 24-Stunden-Dauer ausgestellt. Neben der Parkkarte muss auf einem Beizettel der Arbeitsort angegeben werden. 2. Bewilligung Die Parkbewilligung verschafft keinen Anspruch auf ein dauerhaftes Parkieren, sie berechtigt deren Inhaber lediglich, das Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf öffentlichem Grund zu parkieren. 3. Gültigkeit Die Parkbewilligung für Handwerker wird für ein Jahr ausgestellt. Sie muss in der Regel zwei Monate vor Ablauf der Frist erneuert werden. In besonderen Fällen kann eine Bewilligung für eine kürzere Dauer erteilt werden.

3. Gebührenansätze

Die Parkkartengebühr beträgt: für ortsansässige Handwerker und Serviceleute pro Fahrzeug pro Jahr Fr. 100.00, für nicht ortsansässige Handwerker und Serviceleute pro Fahrzeug pro Jahr Fr. 300.00. Bearbeitungsgebühr für Handwerker und Serviceleute pro Tag Fr. 20.00 Bearbeitungsgebühr Die Parkkartengebühren sind im voraus zu bezahlen. Eine Parkkarte erhält, wer die Gebühr bezahlt hat.

4. Parkkarte

Als Parkbewilligung wird eine Parkkarte abgegeben, die zusammen mit dem Kontrollschild als Kontrollmittel dient. Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen. Ebenso der Beizettel mit dem Vermerk der Arbeitsstelle.