Gesuch Fahrbewilligung Flur- und Forststrassen

Fahrbewilligungen - Flur- und Forststrassen
Die Flur- und Forststrassen dürfen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen (grünes Kontrollschild)zu land- bzw. forstwirtschaftlichen Zwecken befahren werden.
Die Gemeinde Leukerbad kann für die Benützung dieser Strasse Sonderbewilligungen erteilen.
Für folgende Strassen kann eine solche Bewilligung beantragt werden:

Birchen
Bodmen
Majing / Flüealp
Melkerboden

Die Gesuchsteller werden gebeten, das vorliegende Formular zu benützen und rechtzeitig der Gemeindeverwaltung zuzustellen.
Unberechtigtes Befahren dieser Strassen wird mit einer entsprechenden Busse geahndet.

Die Gebühren werden im Reglement zur Benutzung der Flur- & Forststrassen der Gemeinde Leukerbad festgehalten.

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