Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Abstimmungslokal sowie die Öffnungszeiten des Gemeindebüros für die direkte Abgabe des Stimmmaterials in die dafür bereitgestellte Urne wie folgt:

Abstimmungslokal in der Regel am
Sonntag, von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Urne (Gemeindekanzlei)in der Regel
während den offiziellen Schalteröffnungszeiten sowie zusätzlich am Freitag vor dem Abstimmungswochenende, 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Änderungen vorbehalten. Ihre Gemeindekanzlei informiert Sie gerne.

Urnenstandort

Haupteingang im Erdgeschosse des Schul- und Gemeindezentrums, Lichtenstrasse 29, 3954 Leukerbad.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • das Stimmkuvert in den Briefkasten beim Eingang der Gemeindekanzlei eingeworfen wird